Der geistliche Impuls für den Monat September von Thomas Kauth, Ältester im Christlichen Zentrum in Reutlingen.

 

An Gottes Tisch gerufen

 

Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.

(3. Mose 22,11)

 

Im Alten Bund gibt es genaue Anordnungen für die Priester im Umgang mit heiligen Speisen. Gäste oder Fremde durften nicht davon essen.

Aber zwei Gruppen von Menschen durften das:

1) Menschen, die vom Geld des Priesters gekauft wurden

2) Menschen, die in das Haus des Priesters hineingeboren wurden

 

Es geht hier also nicht um Menschen, die mit besonderen Charakterzügen ausgestattet waren, um außergewöhnlich geheiligte oder begabte Menschen. Gefragt sind solche Menschen, die erkauft und hineingeboren sind in die Familie des Priesters.

Im Neuen Bund ist das ähnlich:

Wenn Du von Jesus, dem Hohenpriester erkauft bist, teilt er das Brot mit Dir, und Du darfst an der göttlichen Speise teilhaben. Wir feiern diesen Bund mit Gott im Abendmahl und erinnern uns an das, was er durch Jesus für uns getan hat.

Wenn Du in das Haus oder die Familie des Priesters hineingeboren bist, darfst Du an allen geistlichen Speisen des Priesters teilhaben. Das Neue Testament nennt diesen Vorgang Wiedergeburt. Die Frage an uns ist natürlich immer wieder, ob wir dieses Vorrecht nutzen und „zugreifen“. Ich wünsche uns allen, dass wir die Segnungen, die Gott uns anbietet, auch tatsächlich nehmen; ganz bewusst jeden Tag neu. Die Voraussetzungen jedenfalls sind erfüllt!

 

Der bekannte englische Baptistenprediger Spurgeon sagte zu eben diesem Bibelvers aus 3. Mose 22:

„Erlösung und Wiedergeburt haben uns ein doppeltes Anrecht auf diese göttliche Verheißung gegeben.“

 

Herzlichst Euer

Thomas Kauth

 
                                                                                                                                                

 

 

 

 

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